Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Nach § 37 (3) SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen
• einmal halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3
• einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder, sofern dies durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht angestellte Pflegefachkraft abzurufen.
Die Mitarbeiter bieten in erster Linie Informationsvermittlung über die Pflege eines bestimmten Krankheitsbildes sowie die spezielle medizinische Versorgung mit Hilfsmitteln an. Wir nehmen in erster Linie die Fähigkeiten der Angehörigen und des erkrankten Menschen zum effektiven Umgang mit den Anforderungen in seiner Umwelt wahr. Die Bedürfnisse, Probleme und Themen, die von den Angehörigen angesprochen werden, stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Ziel unserer Beratung ist die Stärkung der Handlungskompetenz pflegender Angehöriger sowie Erhalt und/oder Verbesserung der Lebensqualität.