Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweismeldesystem von APD24 GmbH

Im Verdachtsfall: Das Hinweismeldesystem von APD24 GmbH

Ihr besonderer Schutz als Hinweisgeber resultiert aus dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Helfen Sie mit, Regelverstöße und Rechtsverletzungen schnellstmöglich zu erkennen.

Hinweise zu Rechtsverletzungen und Regelverstößen

Das Hinweissystem von AmbulanterpflegeDienst24 GmbH, ist eine wichtige Initiative, um Regelverstöße und Rechtsverletzungen schnell und vertraulich zu erkennen und zu melden. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Regeln ist von großer Bedeutung, um die Qualität der Pflege und die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern zu gewährleisten. Die Einhaltung von Regeln und Normen ist entscheidend, um Konflikte, Rechtsstreitigkeiten und Schäden für AmbulanterpflegeDienst24 GmbH, ihre Mitarbeiter, Patienten und Geschäftspartner zu vermeiden. Um mögliches Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und zu stoppen, hat AmbulanterpflegeDienst24 GmbH sowohl ein umfassendes Beschwerdemanagement als auch ein vertrauliches Hinweismeldesystem etabliert.

Wenn Sie Verdachtsfälle von Rechtsverletzungen oder Regelverstößen melden möchten, können Sie dies anonym und vertraulich über das Hinweismeldesystem tun. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt, und es wird dafür gesorgt, dass Sie als hinweisgebende Person und andere beteiligte Personen keinen Nachteilen ausgesetzt sind. Für Betroffene gilt bis zum Nachweis eines Fehlverhaltens die Unschuldsvermutung.

Fälle für das Hinweismeldesystem

Es ist wichtig zu beachten, dass das Hinweismeldesystem speziell für Rechtsvergehen und Regelverletzungen eingerichtet ist. In erster Linie sollte das Hinweismeldesystem von AmbulanterpflegeDienst24 GmbH verwendet werden, um Verdachtsfälle von Straftatbeständen nach EU-Recht, geltendem Strafrecht sowie bußgeldrelevanten Ordnungswidrigkeiten zu melden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit von Patienten und Beschäftigten geht oder um die Verteidigung der Rechte dieser Personen. Beispielsweise können diese Verdachtsfälle beinhalten:

1. Unterlassene Hilfeleistung gegenüber unseren Patienten und Beschäftigten
2. Missbrauch oder Ausnutzung der besonderen Schutz- und Hilfsbedürftigkeit unserer Patienten
3. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
4. Verstöße gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz

Benötigte Informationen

In solchen Fällen ist es entscheidend, dass Sie alle erforderlichen Informationen sammeln, um den Verdachtsfall korrekt zu melden. Dazu gehören Angaben zur betroffenen Person, den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls, eine ausführliche Beschreibung des Geschehens, den Ablauf sowie mögliche Ursachen. Diese Informationen werden benötigt, um eine gründliche Untersuchung durch die Ombudsperson von AmbulanterpflegeDienst24 GmbH zu ermöglichen und sicherzustellen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.


Ombudsperson/Kontaktmöglichkeiten für die Übermittlung Ihrer Hinweise

Die Ombudsperson, Frau Judith Margraf, steht Ihnen zur Verfügung, um diese Fälle zu bearbeiten und aufzuklären.

Sie können Verdachtsfälle:

Per Telefon

Unter der Tel.: 030-551 592 90

Per E-Mail

ombudsperson@apd24.eu

Per Post

Frau Judith Margraf

Warener Str. 1

12683 Berlin

Bei der Untersuchung Ihres Hinweises werden Sie über den Fortschritt und das Ergebnis informiert. Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail kann Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, da beim Versand der E-Mail auch Daten wie Ihre IP-Adresse übertragen werden können, die zurückverfolgbar sein können.

Für Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Beschwerdemanagement

Andere Probleme, wie Fehler im Pflegealltag oder unsoziales Verhalten von Kollegen, sollten direkt an die Beschwerdestelle von AmbulanterpflegeDienst24 GmbH gemeldet werden, erreichbar unter Tel. 030-551 592 90 oder per E-Mail an beschwerde (at) apd24.eu. Ihre Unterstützung bei der Aufdeckung von Verstößen ist von großer Bedeutung, um die Integrität und Qualität der Pflege zu gewährleisten.