Ein Assistenzhund, auch Rehabilitationshund genannt, ist ein Hund, der so ausgesucht und ausgebildet wird, dass er in der Lage ist, einem Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, ausgefallenen oder fehlenden Sinnes- und / oder Körperfunktionen diese so gut wie möglich zu ersetzen. Die häufigste und bekannteste Form von Assistenzhunden sind beispielsweise Signalhunde, Diabetiker-Warnhunde, Epilepsiehunde und Kombinationshunde.

Einstufungen:

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Blindenführhund

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V) rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund „im Dienst„ ist an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dieses ist ein Verkehrsschutzzeichen nach § 2 Absatz 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung), das alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet. Gut ausgebildete Führhunde ermöglichen ihren Haltern ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen dar.

Ein Team aus Blindenführhundhalter und Blindenführhund wird als Führgespann bezeichnet. Der Mensch muss fließend den Ausweichmanövern des Hundes folgen können, um die Arbeit des Hundes nicht zu stören oder gar unmöglich zu machen.

Ein Blindenführhund sucht auf Anweisung Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (beispielsweise in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt.

Blindenführhunde sind dazu in der Lage, ihren Menschen sicher zu führen, indem sie Hindernissen wie Straßenschilder, parkenden Autos oder Fußgängern ausweichen und Straßen, Treppen, Türen, Fußgängerstreifen anzeigen. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund umgeht jegliche Art von Hindernissen oder zeigt sie durch Stehenbleiben an. Auch Bodenhindernisse wie Pfützen oder Schlaglöcher und Höhenhindernisse wie Schranken oder Schilder zeigt der Führhund an – Hindernisse, die für ihn selbst keine sind.

Im Fall einer drohenden Gefahr, etwa im Straßenverkehr, muss der Führhund in der Lage sein, einen Befehl auch zu verweigern (sogenannter „intelligenter Ungehorsam„). Diese Fähigkeit ist eine teilautonome Handlung des speziell ausgebildeten Hundes, indem er auf eigene Entscheidung die Vermeidung von Gefahren über den Gehorsam stellt. Durch Veranlagung, Sozialisation und Ausbildung verfügt ein Führhund über ein Frühwarnsystem für gefährliche Situationen, das innerhalb der Ausbildung mit einer auszuführenden Handlung verbunden wird. Auf einer befahrenen Straße verweigert der Hund beispielsweise das Kommando vorwärts zu gehen, weil er in der Ausbildung eine Protesthaltung für diese Gefahrensituation erlernt hat.

Bindung zwischen Mensch und Tier

Die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund ist die wichtigste Voraussetzung für ein gut funktionierendes Führgespann. Der Aufbau einer gegenseitigen Vertrauensbasis ist im ersten Jahr des Gespanns besonders wichtig. Gelingt der Bindungsaufbau in dieser Zeit nicht, bleiben Mensch und Blindenführhund häufig unsicher. Es bleibt auch später wichtig, engen Kontakt zu den Tieren zu halten, um die Bindung zu gewährleisten. Bei Paaren, bei denen ein Partner sehend ist, kann es vorkommen, dass die Hunde eine intensivere Beziehung zum sehenden Menschen aufbauen, wenn diese sich häufiger mit dem Tier beschäftigt und Spiele wahrnimmt, die Blinden nicht möglich sind.

Kostenübernahme

In Deutschland gilt der Blindenführhund als Hilfsmittel im Sinne des Krankenversicherungsrechts (§ 33 SGB V) und die Kosten werden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen.

Barrierefreier Zutritt von Assistenz- und Blindenführhunden

Nach § 17 des Sozialgesetzbuches I (SGB I) müssen Sozialleistungen barrierefrei erbracht werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Assistenz- und Blindenführhunde mit in Arztpraxen genommen werden dürfen. Grade auch unter Berücksichtigung des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – AGG – darf die Mitnahme eines Assistenz- oder Blindenführhundes nicht untersagt werden, es sei denn, der Mitnahme steht ein rechtfertigender, sachlicher Grund entgegen.

Blindenführhunde sind Hilfsmittel. Die Einstufung als Hilfsmittel besagt jedoch nichts über die Zulässigkeit des Mitführens von Blindenführhunde in Krankenhäuser, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Die krankenversicherungsrechtlichen Regelungen enthalten hierzu keine Vorgaben.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellte hierzu fest, dass eine ausdrückliche gesundheitsrechtliche Regelung, die Patient*innen das Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden in Krankenhäuser, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen gestattet, zwar nicht existiert; unter Hygieneaspekten lässt sich jedoch festhalten, dass durch verschiedene Veröffentlichungen dargestellt wurde, dass grundsätzlich keine medizinisch-hygienischen Bedenken gegenüber der Mitnahme eines entsprechenden Hundes bestehen. (Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Barrierefreiheit/Mobilitaet/Hunde.html)

Das BMG vertritt somit die Auffassung, dass das Mitführen von Assistenz- und Blindenführhunden in öffentlich zugänglichen Bereichen von Gesundheitseinrichtungen durchaus möglich ist.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Bezug auf das Lebensmittelhygienerecht, würden weder das Europäische noch das Nationale Lebensmittelhygienerecht spezifische Vorschriften zur Zulässigkeit des Zutritts von Assistenz- oder Blindenführhunden zu Lebensmittelgeschäften enthalten. Das BMELV vertritt die Auffassung, dass dem Mitführen von Hunden in entsprechende Geschäfte grundsätzlich nichts entgegenstehen würde, da diese als Sonderfall anzusehen seien.

Zusammengefasst lässt sich somit festhalten, dass sowohl aus gesundheitlichen als auch hygienischen Gründen keine Einwände erhoben werden können, Assistenz- oder Blindenführhunde in entsprechende Einrichtungen nicht zuzulassen.

Autor: Stephan Neumann 12.09.2022

Viele Menschen verbinden Intensivpflege zunächst mit einem Krankenhaus oder einer Intensivstation. Doch eine intensivmedizinische Versorgung kann auch außerhalb einer Klinik notwendig sein. Die außerklinische Intensivpflege ermöglicht es Menschen mit einem hohen medizinischen und pflegerischen Unterstützungsbedarf, weiterhin im eigenen Zuhause oder in einer geeigneten Wohnform zu leben.

Was bedeutet außerklinische Intensivpflege?

Bei der außerklinischen Intensivpflege geht es um Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung dauerhaft oder in bestimmten Situationen eine besonders intensive medizinische Betreuung benötigen. Dazu können beispielsweise Menschen mit einer Beatmung, einem Tracheostoma oder anderen schweren gesundheitlichen Einschränkungen gehören.

Die Versorgung findet dabei nicht im Krankenhaus statt, sondern in der gewohnten Umgebung. Das kann die eigene Wohnung sein oder beispielsweise eine speziell darauf ausgerichtete Wohngemeinschaft.

Neben der medizinischen Sicherheit spielt auch die persönliche Lebenssituation eine wichtige Rolle. Die Versorgung soll sich möglichst gut in den Alltag integrieren lassen und den Menschen so viel Selbstständigkeit wie möglich ermöglichen.

Für wen kommt Intensivpflege infrage?

Ein hoher Pflegebedarf kann durch ganz unterschiedliche Erkrankungen entstehen. APD24 betreut unter anderem Menschen mit ALS, Multipler Sklerose, neuromuskulären Erkrankungen, Muskeldystrophie oder hoher Querschnittslähmung.

Auch Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen oder nach schweren Hirnschädigungen können auf eine intensive Versorgung angewiesen sein.

Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen kann sich der persönliche Unterstützungsbedarf im Laufe der Zeit verändern. Deshalb ist es wichtig, die Versorgung regelmäßig an die aktuelle Situation anzupassen.

Welche Leistungen bietet die außerklinische Intensivpflege?

Welche Leistungen notwendig sind, hängt immer von der jeweiligen Situation ab. Je nach Bedarf können beispielsweise Vitalwerte kontrolliert, Beatmungsgeräte betreut, Inhalationen durchgeführt oder Sekrete abgesaugt werden.

Bei APD24 erfolgt die Versorgung sowohl mit als auch ohne außerklinische Beatmung. Unsere Mitarbeitenden übernehmen die medizinische Behandlungspflege und stimmen sich dabei eng mit Ärzten, Therapeuten und weiteren Beteiligten ab.

Hinzu kommen je nach Situation Leistungen aus anderen Bereichen der Pflege und persönlichen Assistenz. Dadurch kann die Unterstützung sehr individuell auf den jeweiligen Menschen abgestimmt werden.

Kann Intensivpflege auch zu Hause stattfinden?

Ja. Ein wesentlicher Vorteil der außerklinischen Intensivpflege besteht darin, dass die Versorgung auch im eigenen Zuhause möglich ist.

Für viele Menschen bedeutet das, dass sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen. Das eigene Zuhause, persönliche Gewohnheiten und das soziale Umfeld können dadurch erhalten bleiben.

APD24 unterstützt Menschen rund um die Uhr in ihrem eigenen Wohnraum. Dabei geht es nicht nur darum, medizinische Maßnahmen zuverlässig durchzuführen. Ebenso wichtig ist es, die individuellen Wünsche und den Alltag der betreuten Person zu berücksichtigen.

Was gehört zur persönlichen Assistenz?

Bei einem hohen Unterstützungsbedarf reicht medizinische Pflege allein häufig nicht aus. Deshalb kann die außerklinische Intensivpflege mit persönlicher Assistenz verbunden werden.

Die persönliche Assistenz kann beispielsweise bei der täglichen Grundversorgung, im Haushalt, bei der Kommunikation oder bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung unterstützen. Auch Begleitung in der Freizeit oder bei anderen persönlichen Terminen kann Teil der Unterstützung sein.

APD24 bietet eine individuell organisierte persönliche Assistenz und kann diese bei entsprechendem Bedarf auch über 24 Stunden täglich ermöglichen.

Was bedeutet Intensivpflege für Angehörige?

Wenn ein Angehöriger plötzlich oder dauerhaft auf intensive Unterstützung angewiesen ist, verändert sich häufig der gesamte Familienalltag. Viele Familien stehen dann vor zahlreichen Fragen und müssen sich gleichzeitig mit medizinischen, organisatorischen und finanziellen Themen beschäftigen.

Eine professionelle Versorgung kann Angehörige entlasten und gleichzeitig dafür sorgen, dass die betroffene Person gut und sicher versorgt wird.

APD24 unterstützt Angehörige unter anderem mit Beratung und Erfahrung aus der täglichen Arbeit. Zusätzlich bietet APD24 Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. Dabei können beispielsweise Fragen zu Pflege, Hilfsmitteln und zur Versorgung zu Hause besprochen werden.

Gibt es Alternativen zur Versorgung im eigenen Zuhause?

Nicht jeder Mensch möchte dauerhaft allein in der eigenen Wohnung leben. Manche Menschen wünschen sich mehr Gemeinschaft oder benötigen eine Wohnform, die speziell auf ihren Unterstützungsbedarf ausgelegt ist.

APD24 bietet deshalb auch eine barrierefreie Wohngemeinschaft in Cottbus an. Die Wohngemeinschaft „Unter den Linden“ verfügt über 16 Einzelzimmer und drei separate barrierefreie Einzelwohnungen.

Jede Person kann dort ihren privaten Rückzugsort behalten und gleichzeitig von der vorhandenen Unterstützung und der Gemeinschaft profitieren.

Wie wird die außerklinische Intensivpflege organisiert?

Am Anfang steht die persönliche Situation des Menschen. Welche Erkrankung liegt vor? Welche medizinische Unterstützung wird benötigt? Welche Wünsche gibt es für das eigene Leben und die zukünftige Versorgung?

Auf dieser Grundlage wird gemeinsam geschaut, welche Form der Unterstützung passend ist. Die außerklinische Intensivpflege wird ärztlich verordnet und muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auch die weitere Organisation, beispielsweise die Abstimmung mit Ärzten, Angehörigen und anderen Beteiligten, gehört zu einem gut funktionierenden Versorgungskonzept.

Außerklinische Intensivpflege bei APD24

APD24 unterstützt seit vielen Jahren Menschen in Berlin, Brandenburg und Sachsen Anhalt. Dabei verbinden wir medizinisch anspruchsvolle Pflege mit persönlicher Betreuung und individueller Assistenz.

Unser Anspruch ist es, Menschen trotz eines hohen Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu gehört für uns eine zuverlässige Versorgung genauso wie ein respektvoller Umgang und die Berücksichtigung persönlicher Wünsche.

Ob Versorgung im eigenen Zuhause, persönliche Assistenz oder eine passende Wohnform, gemeinsam lässt sich besprechen, welche Möglichkeiten in der jeweiligen Situation bestehen.

Sie suchen Unterstützung für sich oder einen Angehörigen?

Wenn Sie sich mit dem Thema außerklinische Intensivpflege beschäftigen, entstehen häufig viele Fragen. Wir nehmen uns gerne Zeit, Ihre Situation gemeinsam zu besprechen und Ihnen die möglichen nächsten Schritte zu erklären.

APD24 berät Menschen und Angehörige persönlich zu den Möglichkeiten der außerklinischen Intensivpflege, persönlichen Assistenz und weiteren Unterstützungsangeboten.

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